UNSERE LEISTUNGEN

  • Beratung bei der Festlegung der Art der Antrags-verfahren (§ 4, § 16, öffentlich oder nicht)
  • Anzeigen nach § 15 BImSchG
  • Erstellung der Antragsunterlagen mit erforderlichen Fachgutachten
  • Durchführung der Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfung
  • Vorbereitung und Begleitung bei Terminen
    mit Behörden
  • Koordination von Planern, Fachgutachtern,
    Behörden und Antragstellern
  • Begleitung des Antragstellers im Erörterungstermin
  • Stellung eines Immissionsschutzbeauftragten

Genehmigungsmanagement
Genehmigungsanträge nach BImSchG oder WHG

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